AGB´s

Aus- & Weiterbildungen

Aus- & Weiterbildungen

I. Anmeldung

Anmeldungen können nur schriftlich mit entsprechendem Anmeldeformular (Fax, Post oder online) berücksichtigt werden und sind verbindlich. Anmeldungen werden schriftlich bestätigt.

II. Schulungsgebühren

Die aktuellen Schulungsgebühren sind auf der Veranstalter Website zu entnehmen. Im Preis inbegriffen sind Studienunterlagen zum Selbststudium, Intensivlehrgang, Dokumentation und Kompetenznachweis. Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung gehen zu Lasten der Teilnehmer. Bei Einmalzahlung sind die Schulungsgebühren bis 30 Tage vor dem Lehrgang vollumfänglich zu bezahlen. Bei Ratenzahlungen gelten die auf den Rechnungen vermerkten Zahlungstermine.

III. Kombinierter Unterricht

Die von dem Veranstalter konzipierten Lehrgänge bestehen aus Selbstlern- und Präsenzphasen. Selbstlernphase: Durcharbeiten des Studienmaterials in gewohnter Umgebung von zu Hause aus, mit der Möglichkeit, das Studiensekretariat zu kontaktieren. Zeitrahmen und Lerntempo legen die Teilnehmer selbst fest. Präsenzphase: Mit einem Ausbilder werden im Kleingruppenunterricht theoretische Inhalte durch Übungen, Fallbeispiele und Rollenspiele in die Praxis umgesetzt. Termin frei wählbar. Bei Nichterscheinen zu festgelegten Präsenzphasen kann keinerlei Rückerstattung geleistet werden.

IV. Umbuchungsbedingungen

Der/die Kursteilnehmer:in muss Umbuchungen vor Lehrgang- , bzw. Workshopbeginn schriftlich der Sport Mental Akademie GmbH mitteilen. Umbuchungsgebühren betragen generell CHF 70.00. Diese Regelung gilt insbesondere auch für alle Prüfungen und untergeordneten Präsenzphasen der Ausbildungslehrgänge.

V. Annullationsbedingungen

Der/die Kursteilnehmer:in muss Annullationen schriftlich und eingeschrieben dem Veranstalter einreichen. Massgebend ist das Datum des Poststempels. Mit der Annullation müssen die zugestellten Lehrmittel retourniert werden. Bei Abmeldungen (auch mit ärztlichem Zeugnis) betragen die Annullationsgebühren: § 20 % der Schulungsgebühr nach Erhalt des Anmeldungsbestätigung § 50 % der Schulungsgebühr weniger als 50 Tage vor Lehrgangsbeginn § 80 % der Schulungsgebühr weniger als 20 Tage vor Lehrgangsbeginn § 100 % der Schulungsgebühr nach Lehrgangsbeginn.

VI. Reklamationen

Reklamationen können schriftlich per Post oder per Internet z.H. der Geschäftsleitung erfolgen. Reklamationen, die die Aus- oder Weiterbildung sowie die Events betreffen, werden bis 14 Tage nach Beendigung dieser entgegengenommen. Der Veranstalter ist stets bemüht, die Reklamationen so schnell als möglich zu lösen und die betreffende Person diesbezüglich umgehend zu informieren. Gegen Entscheide des Nichtbestehens einer Prüfung kann innerhalb von 14 Tagen ein schriftlicher Rekurs eingereicht werden. Auch hier ist mit einer Rückantwort des Veranstalter innerhalb von 14 Tagen zu rechnen.

VII. Datenschutz

Ihre Daten werden ohne ihr Einverständnis in keiner Weise weiterverwendet. Mit ihren Daten gehen wir nach den gängigen Datenschutzgesetz und diskret um.

VIII. Urheberrecht

Die Teilnehmer:innen werden darauf hingewiesen, dass das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen beim Veranstalter liegt und deren weitere Nutzung jeder Art, insbesondere Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte, der schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung bedarf. Zuwiderhandlungen werden in jedem Einzelfall mit einer Konventionalstrafe der entsprechenden Schadenshöhe geahndet. Weiterreichende Ersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt.

IX. Preis- und Programmänderung

Preis- und Programmänderungen sind vorbehalten. Grundsätzlich hat das Recht, Ausbildungen / Workshops ersatzlos zu annullieren. Die Kursteilnehmer werden darüber rechtzeitig informiert und erhalten bereits einbezahlte Ausbildungsgebühren vollumfänglich zurück. Weitere Entschädigungen können nicht geltend gemacht werden.

Ist durch Behörden oder äussere Einflüsse eine Umsetzung von ausgeschriebenen Präsenzlehrveranstaltungen untersagt oder verunmöglicht, werden die Präsenzveranstaltungen oder Teile davon in Onlinelehrveranstaltungen durchgeführt.

X. Versicherung

Der Veranstalter übernimmt u.a. keine Haftung für Unfall und Diebstahl während Lehrgängen, Workshops oder Events. Versicherung ist Sache der TeilnehmerInnen.

XI. Gerichtsstand

Gerichtstand ist Zürich. Es gilt das schweizerische Recht.

XII. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser allge­meinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine individuelle Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Version Juli 2023